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foxiflex GmbH & Co.KG
Rietzer Berg 11
D-14797
Kloster Lehnin - OT Rietz
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Grundsätzliche Informationen

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Grundsätzliches:

Alle Katalogangaben sind das Ergebnis von umfangreichen Versuchen und langjährigen Praxiserfahrungen. Alle angegebenen Werte sind keine verbindlichen, sondern nur ca. Angaben und beziehen sich auf eine Mediums- und Umgebungstemperatur von + 20 °C. Abweichende Temperaturen können zu Änderungen bei den technischen Angaben führen. Farbabweichungen und technische Änderungen behalten wir uns vor. Die Angaben der chemischen Beständigkeitsliste sind unverbindliche Messund Erfahrungswerte von Laborversuchen. Diese sind daher nur Richtwerte mit vorbehaltlichen Änderungen und Abweichungen. Die Angaben gelten immer nur für ein Medium, da die Mischung mehrerer Medien zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Beständigkeit führen kann. Die Einsetzbarkeit des Schlauches ist nicht nur von der chemischen Beständigkeit des Mediums abhängig, sondern auch von den jeweiligen Betriebsbedingungen wie der Temperatur oder mechanische Belastungen. Da die Betriebsbedingungen außerhalb unserer Kontrolle liegen, kann keine Garantie für die Einsetzbarkeit des Produktes übernommen werden. Es sei denn, wir haben alle Parameter eigenständig geprüft und bestätigen Ihnen dies explizit in schriftlicher Form. Grundsätzlich empfehlen wir, die Eignung des Produktes durch Versuche am Einsatzort oder Laborversuche zu testen.

Normen und Vorschriften:

Unsere Schläuche unterliegen keiner bestimmten DIN-Norm. Die Herstellung und die Qualitätsprüfungen erfolgen lediglich in Anlehnung an diversen DIN-Normen für Gummi und Elastomere. Dies gilt insbesondere für mechanische Prüfungen wie die Reißfestigkeit, Abriebfestigkeit, Zug festigkeit oder Druck- und Vakuumbeständigkeit. Im Hinblick auf die Leitfähigkeit oder Ableitfähigkeit der Spiralschläuche sind vor allem die europäischen Richtlinien der ATEX 94/9 sowie der deutschen TRBS 2153 (Technische Regel für die Betriebssicherheit zur „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufl adungen“) relevant. Die TRBS 2153 löst somit die bisherige BGR 132 ab. Gemäß Artikel 1, Absatz 3c der Richtlinie 94/9/EG sind Schläuche als „Komponenten“ zu defi nieren. Als „Komponenten“ werden jedoch solche Teile angesehen, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, ohne eine autonome Funktion zu erfüllen. D.h. ein eigenständiges Gerät bzw. zu sein. Demzufolge können wir für die Schläuche kein Konformitätszertifi kat erstellen. Wir können jedoch für die Schläuche eine Werksbescheinigung nach EN 10204-2.1 ausstellen, die bestätigt, dass die für den Explosionsschutz notwendigen Produkteigenschaften (z.B. leitfähiges oder ableitfähiges Material/Wandung) erfüllt sind. Ähnliches gilt auch für die von uns verwendeten Werkstoffe, die lebensmittelecht sind und daher im Lebensmittelbereich eingesetzt werden dürfen. Auch hier können wir dies durch eine entsprechende Werksbescheinigung nach EN 10204-2.1 dokumentieren. Die im Katalog dargestellte Eignung der Schläuche bzgl. der Erfüllung von Anforderungen diversere Richtlinien und Vorschriften (z.B. ATEX 94/9/ EG, TRBS 2153, etc.) unterliegen ebenfalls Änderungen und sind als nicht verbindlich anzusehen. Wir empfehlen daher immer den aktuellen Stand zu erfragen und schriftliche Bestätigungen einzuholen.

Preise/Allgemeine Lieferbedingungen:

Die im Katalog ausgewiesenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk Rietz. Sie schließen die Kosten für Fracht, Ver packung, Versicherung sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatz steuer nicht ein. Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Rechnungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Lieferbedingungen, die Sie auf unserer Webseite www.foxifl ex.com einsehen können. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese gerne auch zu.

foxiflex- Qualitätssiegel

foxiflex - Qualitätssiegel - 100% Original PUR-Rohstoffe - *mit bis zu5% Zusatzadditive möglichWas ist das foxiflex – Qualitätssiegel?
Es ist als eine Art Gütesiegel zu verstehen. Mit diesem Siegel bestätigen wir, dass unsere PUR-Schläuche aus 100% reinem Polyurethan gefertigt worden sind. D.h. es wurden keine minderwertigen Recyclate oder sogar PVC/PUR Verschnitte, sondern nur erstklassige Originalware, für die Herstellung unserer Schläuche verwendet.

Warum kennzeichnen wir unsere Produkte mit dem foxiflex – Qualitätssiegel?
Hierzu gibt es eine klare Antwort:
Zum Schutz unserer Kunden und zum Selbstschutz!
Aus unserer Sicht wird der Absatzmarkt seit einiger Zeit verstärkt mit Schläuchen zweifelhafter Güte überschwemmt. Da wo „PUR“ draufsteht, muss noch lange nicht mehr 100% Polyurethan drin sein. Rein äußerlich unterscheidet sich diese minderwertige Ware nicht von den hochwertigen Schläuchen. Dies führt zu Irritationen und ist aus unserer Sicht Ihnen, dem Kunden gegenüber, unfair.
Gleichzeitig möchten wir auch nicht länger, dass unsere Produkte mit dieser B-Qualität verglichen werden. Mit diesem Siegel möchten wir uns klar von solchen Herstellern distanzieren, die nicht mit offenen Karten spielen.

Wird das foxiflex-Qualitätssiegel von einer Institution überprüft?
Wir denken, dass dies nicht unbedingt notwendig ist, da dieses Siegel schon alleine eine enorme Aussagekraft hat. Schließlich ist dies ein klares Statement. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass unsere Produkte von unseren Wettbewerbern genauestens analysiert werden – und dies kostenlos. Nach unserem Kenntnisstand sind wir der einzigste Schlauchhersteller, der ein solches Qualitätssiegel verwendet.

 
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